Abstimmung vom 15. Mai 2022: Änderung Filmgesetz

Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) beschlossen. Die Änderung trägt unter anderem dem digitalen Wandel beim Filmkonsum Rechnung und schliesst Lücken, die durch diesen Wandel entstanden sind: Neu sollen für Streamingdienste ähnliche Regelungen gelten wie für Schweizer Fernsehsender. Weil gegen diese Änderung das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt.

Ausgangslage

Inländische private Fernsehsender sind seit Jahrzehnten verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden aber zunehmend auch im Internet zum Abruf (Streaming) angeboten. Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es in der Schweiz bis jetzt keine Investitionspflicht. Demgegenüber kennen viele europäische Länder bereits eine solche Verpflichtung. Dort hat sich gezeigt, dass Streamingdienste dadurch einen zusätzlichen Anreiz erhalten, in die Produktion neuer Filme und Serien zu investieren und diese in ihren Katalogen anzubieten.

Zudem gilt für inländische Fernsehveranstalter auch seit langem die Verpflichtung, mehrheitlich Filme und Serien anzubieten, die in Europa produziert wurden. Damit soll die Angebotsvielfalt gewährleistet werden. Die Schweiz kennt, anders als die Länder der Europäischen Union, für Streamingdienste keine solche Mindestquote.

Was soll sich ändern?

Neu sollen sich auch Streamingdienste mit 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen. Sollten sie die geforderten Investitionen nicht oder nur teilweise tätigen, müssen sie für die Differenz eine Ersatzangabe entrichten. Diese kommt der Schweizer Filmförderung zugute. Zudem soll die Investitionspflicht neu auch für ausländische Fernsehsender gelten, die Werbeblöcke gezielt für das Schweizer Publikum senden (Werbefenster) und damit auf dem hiesigen Werbemarkt Geld verdienen. Schätzungen zufolge würden durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen.

Mit dem geänderten Filmgesetz sollen zudem Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Demgegenüber sieht das Gesetz keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor.

Welches sind die Folgen der Gesetzesänderung?

Die Änderung des Filmgesetzes schliesst eine Lücke, die durch den digitalen Wandel entstanden ist, und beseitigt die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten. Durch die Ausweitung der Investitionspflicht auf inländische und ausländische Streamingdienste entsteht für – oft global tätige Unternehmen – ein zusätzlicher Anreiz, Schweizer Filme und Serien zu produzieren. Zudem soll die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Filmproduktion gestärkt werden, insbesondere gegenüber den europäischen Ländern, die eine Investitionspflicht kennen. Dass sich die Investitionspflicht auf die Preise für das Streaming auswirken wird, ist unwahrscheinlich. Selbst in Ländern mit sehr hohen Ansätzen kann kein Zusammenhang zwischen Regulierung und Preisen festgestellt werden. Die Anbieter von Streamingdiensten ihrerseits profitieren ebenfalls von den Investitionen: Sie erhalten dadurch interessante Filme und Serien. Das zeigt auch die Erfahrung mit der Investitionspflicht für die einheimischen Fernsehsender: Diese haben die Investitionen jeweils getätigt und kaum Ersatzabgaben geleistet.

Der geforderte Mindestanteil an europäischen Inhalten ist massvoll und mit 30 Prozent tiefer als für die Fernsehsender, für die eine Quote von 50 Prozent gilt. Weil in der EU eine solche Anforderung bereits besteht und ein vielfältiges Angebot auch im Interesse der Streamingdienste ist, erfüllen die Anbieter die Vorgabe schon heute. Für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ändert sich durch die Änderung folglich nichts. Für den Produktionsstandort Schweiz ist die Einführung der Mindestquote hingegen von grosser Bedeutung: Dadurch wird die Schweizer Gesetzgebung mit der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in Einklang gebracht, was als Voraussetzung für eine Teilnahme am Kulturprogramm «Kreatives Europa» gilt.

Die Änderung des Filmgesetzes enthält zudem weitere Anpassungen, die nicht umstritten sind aber im Fall einer Ablehnung der Gesetzesänderung ebenfalls hinfällig würden: Insbesondere gibt es neu eine Vielfaltsförderung für Kino und Verleih. Ausserdem wird sichergestellt, dass vom Bund unterstütze Filme langfristig dem Publikum zugänglich gemacht werden.

Letzte Änderung 26.04.2022

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