Die Eidgenössische Filmkommission (EFiK) ist eine ausserparlamentarische Kommission. Sie berät den Bundesrat und die zuständigen Bundesbehörden in allen Belangen der Filmförderung. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muss sie über ausgewiesene Fachkenntnisse verfügen. Der Bundesrat ernennt die Mitglieder der Kommission und ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten für vier Jahre. Ihre Mandatszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt. Das Sekretariat der EFiK wird vom Bundesamt für Kultur geführt.
Die Eidgenössische Filmkommission
- begleitet die Umsetzung des Filmgesetzes in der Schweiz und die Filmförderungspolitik des Bundes;
- verfolgt die Ausarbeitung von Bestimmungen der Filmförderung und die entsprechenden Finanzierungsinstrumente;
- beobachtet die Entwicklungen des audiovisuellen Sektors, insbesondere in den Bereichen neue Technologien, neue internationale Tendenzen und Angebotsvielfalt.