FAQ zum Programm J+M

Welche Rolle hat das Bundesamt für Kultur im Programm J+M?

Das Bundesamt für Kultur (BAK) ist Träger des Programms J+M. Es steuert und überwacht die Programmarbeiten. Das BAK hat für den Vollzug des Programms J+M eine Vollzugsstelle (die Firma Res Publica Consulting AG) eingesetzt. Die Vollzugsstelle und das BAK stimmen die Entwicklungs- und Umsetzungsarbeiten eng miteinander ab. Entscheidinstanz für alle grundsätzlichen Fragen ist das BAK.

Welche Rolle hat die Vollzugstelle im Programm J+M?

Die Vollzugsstelle ist für die Umsetzung des Programms (Ausbildung der Kurs- und Lagerleitenden, Bearbeitung der Beitragsgesuche usw.) zuständig. Sie ist Anlaufstelle für alle organisatorischen und administrativen Fragen.

Welche Rolle haben die J+M-Ausbildenden? Welche Aufgaben nehmen sie wahr?

J+M-Ausbildende bilden die künftigen Leiterinnen und Leiter der J+M-Kurse und J+M-Lager aus. Sie werden von den Musikdachorganisationen nominiert und von der Programmleitung (BAK und Vollzugsstelle) eingesetzt. Sie verfügen in der Regel über ein abgeschlossenes Musikstudium sowie über pädagogische Fachkenntnisse. Sie haben sowohl Erfahrung in der Ausbildung von Lehr- bzw. Leitungspersonen als auch in der Durchführung von Kursen bzw. Lagern.

Welche Rolle haben die J+M-Experten? Welches sind ihre Aufgaben?

Die J+M-Expertinnen und -Experten beurteilen die Eignung der künftigen J+M-Leitenden und stellen die Qualität der Arbeit der J+M-Leitenden sicher. Sie werden wie die J+M-Ausbildenden von den Musikdachorganisationen nominiert und von der Programmleitung eingesetzt.
Expertinnen und Experten verfügen über qualifizierte eigene musikalische Fähigkeiten, Erfahrungen aus einer leitenden Funktion mit Personal- bzw. Führungsaufgaben, Praxis als Kurs- und Lagerleitende(r), haben einen aktuellen bzw. kontinuierlichen Bezug zur Ausbildungs-, Kurs- und Lagertätigkeit und sind anerkannte Autoritäten in der einschlägigen Szene.

Welche Rolle haben die J+M-Leitenden? Welches sind ihre Aufgaben?

J+M-Leitende sind berechtigt, Kurse und Lager zu organisieren und durchzuführen. Sie werden durch den Besuch der Ausbildungsmodule (Grundmodul, Musikmodul, Pädagogikmodul) auf ihre Tätigkeit als J+M-Kurs- und -Lagerleitende vorbereitet. Sie arbeiten im Auftrag ihrer Trägerschaft.

Zu ihren Hauptaufgaben gehören insbesondere

  • die Erarbeitung der Unterlagen für ihren Kurs bzw. ihr Lager
  • das Vorbereiten und Organisieren der Kurse und Lager im Auftrag ihrer Trägerschaft (Musikorganisation, Musikschule usw.)
  • Durchführen der Kurse und Lager
  • Abrechnen und Dokumentieren der durchgeführten Kurse und Lager

Wie werde ich J+M-Leiterin / J+M-Leiter?

Wenn Sie volljährig sind und Wohnsitz in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein haben oder eine Schweizer bzw. liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen und nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich als J+M-Leiterin bzw. -Leiter bewerben.

J+M-Leitende werden zur J+M-Ausbildung zugelassen, wenn sie im jeweiligen stilistischen Umfeld über eine anerkannte Ausbildung oder mehrjährige Erfahrungen verfügen und darin aktiv tätig und kompetent sind. Sie verfügen zudem über pädagogische Grundkenntnisse und haben Erfahrungen mit musikalischer Ausbildung (z.B. als Hilfsleiter) gesammelt.
Bewerbungen für die J+M-Leiterausbildung sind über das Portal J+M einzureichen. Die Experten prüfen Ihre Anmeldung und stellen Antrag an die Vollzugsstelle, welche über Ihre Aufnahme in die Ausbildungsmodule für J+M-Leitende entscheidet.

Welche Ausbildungsmodule bestehen?

Zur J+M-Leitendenausbildung gehören drei Module:

  • Grundmodul
  • Musikmodul
  • Pädagogikmodul
Das Grundmodul wird von der Vollzugsstelle angeboten und durchgeführt. Die beiden anderen Module werden von unterschiedlichen Trägerschaften (Verbände, Vereine, Schulen) organisiert. Die Ausbildungsmodule und die Kursdaten werden laufend auf dem Portal J+M publiziert.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von einem Modul dispensiert zu werden?

Das Grundmodul ist für alle künftigen J+M-Leitenden obligatorisch. Auf Nachweis der entsprechenden Qualifikation(en) kann eine Dispensation vom Pädagogik- und/oder vom Musikmodul erteilt werden. Voraussetzung sind vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen, die mindestens den Kursinhalten entsprechen. Im Rahmen der Prüfung der Anmeldung zur J+M-Ausbildung beurteilen die Experten auch die Voraussetzungen für eine Dispensation vom Besuch eines Moduls. Die Vollzugsstelle entscheidet definitiv auf der Basis einer Liste mit entsprechenden Dispensationsgründen.

Welche Kurse werden von J+M anerkannt bzw. unterstützt?

Kurse,

  • die in Unterrichtsblöcken von 10-20 Lektionen à 45 Minuten innerhalb von sechs Monaten erteilt werden,
  • an denen mindestens 5 Kinder oder Jugendliche im Alter von 4-25 Jahren teilnehmen und
  • die unter der Leitung von ausgebildeten und anerkannten J+M-Leitenden gehalten werden,

können von J+M unterstützt werden.

Betreuungsverhältnis:

Anzahl
Teilnehmende
Anzahl zertifizierte
J+M-Leitende
Anzahl
Begleitpersonen
5-19 1 0
20-39 1 1
40-59 1 2
60-79 1 3
80-99 1 4
100-119 1 5
120 und mehr 1 6

Trägerschaft: Träger von Kursen (offizieller Organisator und Durchführer) müssen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Verbände, Musikschulen usw.) sein.

Welche Lager werden von J+M anerkannt bzw. unterstützt?

Lager, die

  • mit mindestens 10 Kindern oder Jugendlichen im Alter von 4-25 Jahren in einer Lagergemeinschaft durchgeführt werden,
  • 2-7 Tage dauern und
  • mindestens 5 Lektionen à 45 Minuten pro Tag beinhalten,

können von J+M unterstützt werden.

Betreuungsverhältnis:

Anzahl
Teilnehmende
Anzahl zertifizierte
J+M-Leitende
Anzahl
Begleitpersonen
10-19 1 1
20-39 1 2
40-59 1 3
60-79 1 4
80-99 1 5
100-119 1 6
120 und mehr 1 7

Trägerschaft: Träger des Lagers (offizieller Organisator und Durchführer) müssen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Musikschulen usw.) sein.

Welcher J+M-Experte / welche J+M-Expertin ist für mich zuständig?

Die J+M-Expertinnen und -Experten sind nach Musiksparten in Expertenteams eingeteilt. Bewerbung für die J+M-Leiterausbildung wird auf dem Portal J+M direkt dem zuständigen Expertenteam weitergeleitet.

Was kann ich machen, wenn mein Gesuch abgelehnt wird?

Die Entscheide zur Ausbildungsanmeldung und zu Beitragsgesuchen sind grundsätzlich beschwerdefähig. Sollten Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sein, können Sie bei der Vollzugsstelle eine beschwerdefähige Verfügung verlangen. Allfällige Beschwerden werden vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen behandelt.

Wie kann ich ein J+M-Ausbildungsmodul anbieten?

Das Grundmodul wird von der Vollzugsstelle angeboten. Das Musikmodul und das Pädagogikmodul werden von den Musikdachorganisationen angeboten und durch entsprechend geschulte J+M-Ausbildende konzipiert und durchgeführt. Die Minimalanforderungen an ein J+M-Modul sind dabei zu berücksichtigen. Die Musikdachorganisationen können ihre Ausbildungsmodule per Anmeldeformular bei der Vollzugsstelle einreichen. Eine vorgängige Absprache mit der Vollzugsstelle ist dringend zu empfehlen.

Letzte Änderung 03.05.2021

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