Kulturunternehmen stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung, um in der gegenwärtigen Lage Unterstützung zu erhalten:
Gesamtwirtschaftliche Massnahmen
Kurzarbeitsentschädigung
Sie können einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung stellen. Informationen dazu und Formulare finden Sie hier:
Schutzschirm Publikumsanlässe
Hier finden Sie Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO rund um die Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung:
Ergänzende Massnahmen für den Kultursektor
Gestützt auf das Covid-19-Gesetz stehen Kulturunternehmen folgende ergänzende Massnahmen zur Verfügung:
Ausfallentschädigungen
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen einen finanziellen Schaden erleiden, weil sie vorgesehene Veranstaltungen und Projekte absagen, verschieben, nur eingeschränkt durchführen können oder ausserstande sind, sie definitiv zu programmieren, können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Ausfallentschädigung kann auch beantragt werden, wenn aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vorgenommen werden konnte. In diesem Fall wird für die Ausfallentschädigung auf die tatsächlich erfolgte Programmierung in den relevanten Vergleichsmonaten der letzten zwei Jahre abgestellt.
- Für diese Finanzhilfen gelten als Kulturunternehmen auch Veranstalter im Laienbereich, sofern sie ein Veranstaltungsbudget von mindesten 50 000 Franken aufweisen und einen Schaden von mindestens 10 000 Franken erleiden.
- Die Entschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.
Informationen zu den Ausfallentschädigungen in schematischer Form:
Konsultieren Sie bitte die FAQs in denen die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Entschädigungen detailliert aufgeführt sind.
Die Anträge sind an den Kanton zu richten, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat:
Beiträge an Transformationsprojekte
Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz können für Projekte, welche die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben, bei den Kantonen dafür Finanzhilfen beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Die Finanzhilfen decken höchstens 80 Prozent der Kosten eines Projekts. Sie betragen maximal 300 000 Franken pro Kulturunternehmen.
- Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den von den Kantonen bezeichneten Stellen eingereicht werden.
Informationen zu den Beiträgen an Transformationsprojekte in schematischer Form:
Konsultieren Sie bitte die FAQs in denen die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Beiträge an Transformationsprojekte detailliert aufgeführt sind.
Die Anträge sind an den Kanton zu richten, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat:
Vollzugsinstrumente der Kantone
Die Kantone stützen sich bei der Beurteilung der Gesuche gemäss Covid-19-Kulturverordnung massgeblich auf folgende Vollzugsinstrumente ab:
- Geltungsbereich der Covid-19-Kulturverordnung mit Ausweitungen und Einschränkungen durch die Kantone;
- FAQ zu Ausfallentschädigungen und zu Transformationenprojekten;
- Zwei Modelle zur Schadensberechnung.
Sie finden diese Dokumente nachfolgend (keine Fassung auf Italienisch verfügbar). Fragen zu diesen Dokumenten sind direkt an die kantonalen Anlaufstellen zu richten.
Letzte Änderung 29.04.2022