Kulturschaffende

Kulturschaffenden stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung, um in der gegenwärtigen Lage Unterstützung zu erhalten. Die meisten Massnahmen wurden inzwischen aufgehoben.

Gesamtwirtschaftliche Massnahmen

Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen zur Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Ergänzende Massnahme für den Kultursektor

Nothilfe

Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, konnten bis am 30. November 2022 beim Verein Suissculture Sociale nicht rückzahlbare Geldleistungen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beantragen.

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite von Suisseculture Sociale:

Letzte Änderung 29.11.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bak.admin.ch/content/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/selbststaendige-kulturschaffende.html