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Aktuelles

Neue Plattform für die Einreichung von Gesuchen beim BAK ab Juni 2026

Die FPF-Plattform wird ab Juni 2026 schrittweise durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventions-Portal, ersetzt: https://esub.admin.ch/

Die ersten Ausschreibungen im Bereich Film, die veröffentlicht werden, sind die Ausschreibungen für die selektive Filmförderung 3/2026 mit einer Eingabefrist bis zum 06.07.2026.

Neues Benutzerkonto erforderlich

Um eSubventionen nutzen zu können, muss jeder Nutzer/jede Nutzerin ein neues AGOV-Kundenkonto erstellen, vorzugsweise mit derselben E-Mail-Adresse, die auch auf FPF verwendet wird. Wir empfehlen Ihnen, dieses neue Konto bereits jetzt anzulegen. Alle Informationen zur Erstellung dieses neuen Kontos finden Sie unter folgendem Link: www.bak.admin.ch/agov-de

Was geschieht mit den auf FPF eingereichten Gesuchen?

Die bereits auf FPF eingereichten Gesuche werden bis Ende Juli 2026 auf das eSubventionen-Portal migriert.

Achtung:

Gesuche, die Sie jetzt noch für die folgenden Ausschreibungen vorbereiten, müssen spätestens bis zum 30.06.2026 über die FPF eingereicht werden (d.h. validiert und ans BAK geschickt), da sie sonst nicht migriert werden können:

  • Bezug der Gutschriften zur Reinvestition in Treatment / Drehbuch / Projektentwicklung
  • Bezug der Gutschriften zur Reinvestition in Herstellung
  • Bezug der Gutschriften zur Reinvestition in Postproduktion
  • Bezug der Gutschriften zur Reinvestition in Promotion
  • Bezug der Gutschriften zur Reinvestition in Verleihgarantie
  • Filmstandortförderung Schweiz FiSS
  • Vielfaltsprämie für Schweizer Filme
  • Vielfaltsprämie für ausländische Arthouse Filme

Ab Anfang Juli wird für diese Ausschreibungen auf dem Portal eSubventionen eine neue Ausschreibung für den Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.12.2026 veröffentlicht. Neue Gesuche müssen dann dort eingereicht werden.

Verordnung des EDI über die Filmförderung (FiFV; SR 443.113) und Filmförderungskonzepte 2026–2028 : Übersicht der wichtigsten Änderungen

Gemäss Auftrag der vom Parlament angenommenen Kulturbotschaft 2025–2028 sind bestimmte Anpassungen und Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Filmbereich nötig. Die Budgets in den Filmkrediten bleiben für die Folgejahre 2025–2028 gleich (Nullwachstum). Es werden daher keine neuen Fördertöpfe geöffnet. Mit den vorgenommenen punktuellen Anpassungen wird auf die Tatsache reagiert, dass sich national und international sowohl die Filmproduktion als auch die Filmrezeption durch die Digitalisierung und die Veränderung der Sehgewohnheiten des Publikums in einem Wandel befinden. Die öffentliche Förderung muss in der Lage sein, diesen Wandel zu begleiten. Die angepassten Rechtsgrundlagen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

In diesem Factsheet findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Anpassungen in der Verordnung und den daraus resultierenden Praxisänderungen:

Bundesamt für Kultur

Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern