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Ausschreibungen

Schweizer Tanzproduktion 2026

June Johnson Newcomer Prize 2027

Kulturerbe Darstellende Künste 2027

Schweizer Tanzproduktion 2026

Vom 1. September bis zum 13. Oktober 2026 können Tanzproduktionen für den Preis «Schweizer Tanzproduktion 2026» eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Stücke, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 Premiere hatten oder haben werden. Pro Gruppe bzw. Choreografin oder Choreograf ist ein Werk zugelassen.

Die Eidgenössische Jury für Darstellende Künste wählt aus den eingereichten Werken im Frühjahr 2027 eine Produktion für diesen Preis aus. Die Preissumme beträgt 25’000 Franken.

June Johnson Newcomer Prize 2027

In Partnerschaft mit dem Bundesamt für Kultur vergibt die Stanley Thomas Johnson Stiftung einen Preis für innovatives junges Schweizer Kulturschaffen in den Darstellenden Künsten.

Bewerbungen für den June Johnson Newcomer Prize 2026 können zwischen dem 1. September und dem 13. Oktober 2026 eingereicht werden.

Ein Ausschuss bestehend aus Mitgliedern der Eidgenössischen Jury für Darstellende Künste und einer Fachjury der Stanley Thomas Johnson Stiftung wählt die Gewinnerin oder den Gewinner im Frühjahr 2027 aus. Die Höhe des Preises beträgt CHF 25‘000.

Kulturerbe Darstellende Künste 2027

Für die Massnahme zum Kulturerbe Darstellende Künste können Wiederaufnahmen von Werken, historische Themen zu den Darstellenden Künsten (Zeiträume, Orte, Künstler- und Künstlerinnenpersönlichkeiten) in verschiedensten dokumentarischen oder künstlerischen Formaten eingereicht werden.

Der Wettbewerb ist zwischen dem 1. September und dem 13. Oktober 2026 geöffnet.

Die Eidgenössische Jury für Darstellende Künste wählt die geförderten Initiativen im Frühjahr 2027 aus. Es stehen insgesamt 80’000 Franken zur Verfügung.

Neue Plattform für die Einreichung von Gesuchen beim BAK

Die FPF-Plattform wird durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventionen-Portal, ersetzt: https://esub.admin.ch/

Neues Benutzerkonto erforderlich

Um eSubventionen nutzen zu können, muss jeder Benutzer / jede Benutzerin ein neues AGOV-Kundenkonto erstellen, vorzugsweise mit derselben E-Mail-Adresse, die auch auf der FPF verwendet wird. Alle Informationen zur Erstellung dieses neuen Kontos finden Sie unter folgendem Link: www.bak.admin.ch/agov-de

Helpdesk
Für allfällige Fragen steht Ihnen der Helpdesk des BAK während folgender Geschäftszeiten gerne zur Verfügung: Montag‑Freitag, 09:00‑11:00 Uhr und 14:00‑16:00 Uhr, E-Mail: helpdesk@bak.admin.ch, Tel.: +41 (0) 58 463 24 24