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Auszahlung

Die in Aussicht gestellten selektiven oder standortbezogenen Finanzhilfen sowie allfällige Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung können ausbezahlt werden, wenn die Realisierung des Projekts / Vorhabens unmittelbar bevorsteht. Das Auszahlungsgesuch ist zusammen mit den definitiven Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Damit die Auszahlung vor Drehbeginn erfolgen kann, sollte das vollständige Gesuch mit allen Unterlagen sechs Wochen vor Drehbeginn beim BAK eintreffen.

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Auszahlung von in Aussicht gestellten Bundesbeiträgen [Art. 57-59, Art. 96-97 (Succès Cinéma), Art. 101 ff (FiSS)]

Selektive Förderung inklusiv Succès Cinéma

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Drehbuch und Projektentwicklung.

Budget und Finanzierungsplan

Herstellung Kurz- und Langfilm

Budget und Finanzierungsplan

Schweizer CO2-Rechner

Postproduktion

Budget und Finanzierungsplan

Nur Succès Cinéma

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Entwicklung

Auszahlungsgesuch für Treatment, Drehbuch und Projektentwicklung.

Budget und Finanzierungsplan

Herstellung Kurz- und Langfilm

Budget und Finanzierungsplan

Postproduktion

Budget und Finanzierungsplan