COVID-19
Auf dieser Seite finden Sie Informationen des BAK zu Massnahmen in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus auf den Kulturbereich in der Schweiz.
Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor
Gesamtwirtschaftliche Massnahmen
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern (siehe verlinkte Medienmitteilung des Bundesrats: /de/nsb?id=78515). Ziel der getroffenen Massnahmen ist es, die betroffenen Branchen im Bedarfsfall zu unterstützen beziehungsweise die wirtschaftlichen Folgen der behördlichen Auflagen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des COVID-19 für die betroffenen Unternehmen und Arbeitsnehmenden abzufedern.
Die Massnahmen gelten auch für den Kultursektor und können ab sofort beansprucht werden.
Selbständigerwerbende: Erleiden Selbstständigerwerbende Erwerbsausfälle aufgrund von behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, sollen diese entschädigt werden. Die Regelung gilt auch für selbstständige Kulturschaffende, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.
Die Erwerbsausfälle sollen in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung (EO; Erwerbsersatz bei Dienstleistung oder Mutterschaft) geregelt und als Taggeld ausgerichtet werden.
Informationen zu diesen Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV):
Kurzarbeitsentschädigung: Ausserdem werden die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht. So kann etwa neu die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für temporär Angestellte ausgerichtet werden.
Informationen zu diesen Massnahmen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO):
Liquiditätshilfen: Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Damit grundsätzlich solvente betroffene KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskredite von den Banken erhalten, hat der Bundesrat ein Garantieprogramm aufgegleist. Siehe dazu
Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen werden die ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor nutzen können. Vgl. dazu weiter unten.
Ergänzende Massnahmen für den Kultursektor
Ergänzend zu den genannten gesamtwirtschaftlichen Massnahmen hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) für den Kultursektor spezifische Massnahmen erarbeitet, die in Fällen zur Anwendung kommen, in denen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen für diesen Bereich nicht oder in unzureichender Weise greifen (siehe verlinkte Medienmitteilung). Dies sind in der COVID-Verordnung Kultur geregelt. Es handelt sich erstens um Soforthilfen für Kulturunternehmen sowie Kulturschaffenden, zweitens Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen sowie Kulturschaffenden, drittens um Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.
Die Modalitäten dieser Massnahmen werden derzeit ausgearbeitet, damit der Kultursektor so schnell wie möglich von ihnen profitieren kann.
Soforthilfen: Vorgesehen sind Soforthilfen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität. Ausserdem sollen Kulturschaffende, die aufgrund der Erwerbsaufälle in Folge der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten Nothilfen erhalten, soweit dies nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist.
Ausfallentschädigungen: Ausserdem sollen gewinn- sowie nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende für den finanziellen Schaden, der namentlich aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen entsteht, eine Entschädigung erhalten können.
Finanzhilfen für Kulturvereine: Schliesslich sollen Laien-Kulturvereine in den Bereichen Musik und Theater (Chöre, Orchester, Theatervereine) zur Abfederung der mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schäden Finanzhilfen erhalten können.
Mit den Massnahmen soll eine bleibende Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindert werden und die kulturellen Vielfalt der Schweiz erhalten bleiben. Dieses Ziel liegt im gesamtschweizerischen Interesse und erlaubt ein Handeln des Bundes gestützt auf den Kulturartikel der Bundesverfassung (Art. 69 Abs. 2 BV). Für die ergänzenden Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bund in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen weiterverfolgen.
Zur Umsetzung
Die zur Umsetzung benötigten Mittel müssen durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) freigegeben werden. Die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturunternehmen sowie die Ausfallentschädigungen erfolgt durch die Kantone, die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturschaffende über Suisseculture sociale. Das EDI arbeitet derzeit mit den Kantonen und dem Verein Suisseculture sociale daran, die Instrumente sowie die Richtlinien über die Gesuchs- und Zahlungsmodalitäten zu entwickeln. Ziel ist eine möglichst rasche Umsetzung dieser Massnahmen.
Weitere Informationen dazu werden so bald wie möglich auf dieser Seite publiziert. Wenn Sie über die Informationen betreffend die spezifischen Massnahmen zum Kultursektor auf dem Laufenden gehalten werden möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Medienmitteilung
20. März 2020
Coronavirus: Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
17.03.2020: Dringliche Massnahmen zugunsten der Kulturakteure: Stand der Dinge
Die Bundesverwaltung arbeitet daran, so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Kulturakteuren zu schaffen, die von der Situation stark betroffen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu keine weiteren Informationen liefern. Eine Mitteilung an die Kulturkreise über die konkreten Massnahmen wird frühestmöglich folgen.
13.03.2020: Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs
Am 12. März 2020 haben das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung empfangen. Die Kulturverbände wiesen den Bund auf die sehr ernste Lage im Kultursektor hin. Sie forderten vom Bund – aber auch den Kantonen – ein rasches und dezidiertes Handeln zu Gunsten der Kultur. Der Bundesrat beschloss am 13. März 2020 verschiedene Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Diese Massnahmen gelten für alle Branchen und damit auch für den Kultursektor. Ergänzend dazu wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dem Bundesrat rasch eine neue Gesetzesgrundlage vorlegen, die Massnahmen zur Milderung von Härtefällen im Kulturbereich vorsehen wird. Über die konkrete Ausgestaltung der spezifischen Massnahmen für den Kulturbereich wird der Bundesrat nach deren Verabschiedung informieren.
13. März 2020
Bundesrat verschärft Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit und unterstützt betroffene Branchen
06.03.2020: Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia laden Kulturverbände zu einer Anhörung ein
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat in Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatssekretriats für Wirtschaft (SECO) eingesetzt. Die Arbeitsgruppe soll die durch das Virus verursachten wirtschaftlichen Konsequenzen verfolgen und Massnahmen zur deren Linderung prüfen. Das SECO ist sich bewusst, dass die Kulturbranche von den Auswirkungen des Coronavirus besonders betroffen ist. Es hat deshalb das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in die entsprechende Arbeitsgruppe berufen.
Um die Anliegen und Interessen der Kulturbranche in der Arbeitsgruppe des SECO möglichst sachgerecht einbringen zu können, haben das BAK und Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung am 12. März 2020 eingeladen. Zur Sitzung wurden eingeladen:
- Swiss Music Promoters Association (SMPA)
- Swiss Federation of Music Venues and Festivals (Petzi)
- SONART
- Schweizerischer Bühnenverband (SBV) / Union des Théâtres Suisses (UTS)
- t. Theaterschaffende Schweiz / t. Professionnels du spectacle Suisse / t. Professionisti dello spettacolo Svizzera
- ProCinema
- Suisseculture
- CULTURA
- IG Volkskultur (IGV) / Communauté d‘intérêts pour la culture populaire Suisse et Principauté du Liechtenstein (CICP)
- Eidgenössischer Jodlerverband (EJV) / Association fédérale des yodleurs (AFY) / Federazione Svizzera degli Jodler (FSJ)
Die Auswahl der Teilnehmenden stellt sicher, dass die am stärksten betroffenen Kultursparten, die spartenübergreifenden Dachverbände und die Laienkultur vertreten sind. Alle anderen Kulturverbände können ihre Anliegen über die Teilnehmenden einbringen. Die Auswahl wird ergänzt durch Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten, der Bundesverwaltung (GS EDI und SECO) sowie einige Kulturvertreterinnen und -vertretern.