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Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 (Kulturbotschaft) eröffnet. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes während der vierjährigen Förderperiode zugewiesen werden. Der Bund will seine Kulturpolitik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Zudem will der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern, um eine kohärente Kulturpolitik auf nationaler Ebene zu erreichen. Zur Umsetzung seiner Kulturpolitik beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von 894.6 Millionen Franken.

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