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Der Bundesrat verabschiedet die Verordnung über das Kulturgüterverzeichnis des Bundes

Der Bundesrat hat die Verordnung über das Kulturgüterverzeichnis des Bundes verabschiedet. Das Bundesamt für Kultur (BAK) erstellt auf dieser Grundlage ein Verzeichnis jener Kulturgüter im Eigentum des Bundes, die einen stärkeren Rechtsschutz erhalten sollen. Das Bundesverzeichnis wird auf der Internetseite des BAK als Datenbank veröffentlicht.

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