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Ethik (Museen und Kunsthandel)

Den branchenspezifischen Standards für Museen und Kunsthandel kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese widerspiegeln eine international anerkannte Selbstregulierung und gelten als Verpflichtung zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Kulturerbe.

Museen

Die Ethischen Richtlinien für Museen des internationalen Museumsrats ICOM halten in Ziffer 2.3 für Provenienz und Sorgfaltspflicht insbesondere folgendes fest:

„Vor einem Erwerb muss jede Anstrengung unternommen werden, um sicherzustellen, dass die zum Kauf, zur Leihe, zum Tausch, als Geschenk bzw. als Legat angebotenen Objekte oder Exemplare nicht gesetzeswidrig in ihrem Ursprungsland erlangt oder aus ihm bzw. aus einem dritten Land (einschliesslich dem des Museums) ausgeführt wurden, in dem sie möglicherweise in legalem Besitz waren. In dieser Hinsicht muss mit aller gebotenen Sorgfalt versucht werden, die vollständige Provenienz des betreffenden Objekts zu ermitteln und zwar von seiner Entdeckung oder Herstellung an.“

Kunsthandel

Die beiden Branchenverbände Confédération Internationale des Négociants en Œuvres d’Art (CINOA) und International Association of Dealers in Ancient Art (IADAA) verpflichten Ihre Mitglieder, sich an ethische Richtlinien zu halten. Diese umfassen insbesondere die Sicherstellung, dass ein zu erwerbendes Objekt nicht rechtswidrig eingeführt oder gestohlen wurde sowie das Verbot des Erwerbs von gestohlenen oder geplünderten Kulturgütern.

Bundesamt für Kultur

Anlaufstelle Raubkunst
Hallwylstrasse 15
3003 Bern