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Finanzhilfen Objekte, Projekte, Organisationen

Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert eine hohe Baukultur mittels Finanzhilfen für Objekte, Projekte und Organisationen. Die Beiträge dienen insbesondere der Erhaltung des baukulturellen Erbes, der Forschung, der Weiterbildung von Fachpersonen sowie den Vermittlungs- und Sensibilisierungsaktivitäten im Bereich Baukultur.

Zwei Kartonanhänger in Form eines Hauses mit weissen Bändern liegen auf einem Stein. Die linke Karte trägt den Text „explore ton quartier“, die rechte „Erkunde dein Quartier“. Beide zeigen ein grünes Lupensymbol mit kleinen Illustrationen von Gebäuden in der Mitte.

Finanzhilfen Objekte

Das Bundesamt für Kultur unterstützt im Verbund mit den Kantonen Erhaltung, Erwerb, Pflege, Erforschung und Dokumentation des baukulturellen Erbes. Dafür schliesst es mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab und gewährt Finanzhilfen im Einzelfall.

Objekte, die mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden, stehen unter Bundesschutz, das heisst sie unterliegen einer im Grundbuch eingetragenen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung.

Finanzhilfen im Rahmen von Programmvereinbarungen

Das BAK schliesst mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab. Diese legen strategische Programmziele fest. Die kantonalen Fachstellen entscheiden in diesem Rahmen selbständig über Betragsgesuche von Bauherrschaften und bewilligen Finanzhilfen aus dem Globalbeitrag des Bundes.

Die Tabelle zeigt die Summen, die den Kantonen im Rahmen der Programmvereinbarungen mit dem BAK in den Jahren 2025-2028 zur Verfügung steht.

Finanzhilfen im Einzelfall

Ausserhalb der Programmvereinbarungen können die Kantone das BAK zudem um Finanzhilfen im Einzelfall ersuchen. Diese sind für dringliche oder komplexe Massnahmen an Objekten sowie für den regionalen Ausgleich vorgesehen.

Gesuche für Finanzhilfen an Objekte können ausschliesslich von kantonalen Fachstellen an das BAK gerichtet werden.

Finanzhilfen Projekte

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Forschungsvorhaben, Formate für die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten und Initiativen im Bereich Vermittlung und baukultureller Bildung.

Gefördert werden insbesondere

  • die Erforschung, Erhaltung und Pflege des baukulturellen Erbes;
  • die Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit; der Aufbau der baukulturellen Kompetenzen von Fachleuten;
  • die Verbreitung eines breiten Baukultur-Verständnis;
  • die Erweiterung des allgemeinen Bewusstseins für die qualitativen Aspekte des gebauten Lebensraums;
  • die Förderung des öffentlichen Dialogs und der gesellschaftlichen Teilhabe.

Detaillierte Angaben zu den Voraussetzungen, den Beurteilungskriterien und dem Verfahren entnehmen Sie bitte dem

Gesuche um Projektförderung nimmt das BAK jederzeit über das Portal ARCO entgegen. Sie werden in der Regel innerhalb von drei Monaten auf jedes Quartalsende hin beurteilt.

Finanzhilfen Organisationen

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Organisationen, die sich für Heimatschutz, Denkmalpflege und die Förderung einer hohen Baukultur einsetzen.

Gefördert werden ausschliesslich Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung und deren Tätigkeiten im öffentlichen Interesse.

Detaillierte Angaben zu den Voraussetzungen, den Beurteilungskriterien und dem Verfahren entnehmen Sie bitte dem

Gesuche nimmt das BAK jederzeit über das Portal ARCO entgegen. Sie werden in der Regel innerhalb von drei Monaten auf jedes Quartalsende hin beurteilt.

Bundesamt für Kultur

Sektion Baukultur
Finanzhilfen und Support
Hallwylstr. 15