Konzept Transitplätze
Konzept Transitplätze für ausländische Fahrende
Das Konzept «Transitplätze» wurde als ein Raumplanungskonzept im Sinne von Artikel 13 Raumplanungsgesetz (RPG; SR 700) und als Grundlage für die Planung von Halteplätzen für fahrende Minderheiten aus dem Ausland unter Mitwirkung der Kantone erarbeitet. Mit einer Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit kann eine Verbesserung hinsichtlich Zahl und Nutzung der verfügbaren Halteplätze erreicht werden.
Anhörung und öffentliche Mitwirkung
Zum Entwurf des Konzepts Transitplätze führten das BAK und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 2024 eine Anhörung und öffentliche Mitwirkung gemäss Artikel 19 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) durch.
Die Stellungnahmen der Kantone im Rahmen der Anhörung fielen mehrheitlich kritisch aus.
Aufgrund der Ergebnisse haben das BAK und das ARE nach Rücksprache mit dem Vorstand der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) entschieden, dass das Konzept in dieser Form nicht weiterverfolgt wird.
Der Bund wird sich weiterhin im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten engagieren, damit weitere Transitplätze geschaffen werden. Er wird sich dabei an den im Konzeptentwurf vorgeschlagenen Massnahmen in seiner Kompetenz orientieren.