Zum Hauptinhalt springen

Kulturbotschaft 2025-2028

Der Bundesrat überwies die Kulturbotschaft 2025-2028 am 1. März 2024 an das Parlament. Das Parlament hiess die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite gut und erhöhte das Finanzierungvolumen im Vergleich zum Antrag des Bundesrates um 2 Millionen Franken auf total 990 Millionen Franken. Im Rahmen der Beratung der Kulturbotschaft 2025-2028 beschloss das Parlament zudem die Revision von drei Bundesgesetzen (Sprachengesetz, Nationalbibliotheksgesetz und Kulturgütertransfergesetz).

Herausforderungen und Handlungsfelder

Im Rahmen der Erarbeitung der Kulturbotschaft 2025-2028 analysierte der Bund zusammen mit seinen Partnern (Kulturorganisationen sowie Kantone, Städte und Gemeinden) die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme konnten sechs Handlungsfelder bestimmt werden:

  • Kultur als Arbeitswelt: Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffender und Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und der Chancengleichheit
  • Aktualisierung der Kulturförderung: Berücksichtigung von Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöpfungsprozess einbeziehen, und Anpassung des Förderangebots an neue Entwicklungen.
  • Digitale Transformation in der Kultur: Unterstützung der digitalen Transformation bei den Kulturakteuren und Berücksichtigung neuer digitaler und hybrider Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung.
  • Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit: Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch einen breiten Zugang zur Kultur.
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis: Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz und transparente Aufarbeitung historisch belasteten Kulturerbes.
  • Zusammenarbeit im Kulturbereich: Stärkung der Kooperation und der Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der internationalen Kulturpolitik sowie Aufbau eines Monitorings zum Kultursektor.

Die sechs Handlungsfelder haben eine gesamtschweizerische Bedeutung und bilden die Grundlage für eine engere Kooperation und Koordination der Kulturpolitik in der Schweiz. Die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten bleiben dabei gewährleistet.

Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite

Der Bundesrat beantragte dem Parlament für die Umsetzung der Kulturbotschaft 2025-2028 Finanzmittel in der Höhe von total rund 988 Millionen Franken. Das Parlament hiess die entsprechenden Anträge gut und erhöhte den Beitrag für Finanzhilfen an «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» im Vergleich zum Bundesrat um 2 Millionen Franken.

Das für die Umsetzung der Kulturbotschaft 2025-2028 bewilligte Finanzierungsvolumen von total 990 Millionen Franken wurde im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2025 gekürzt und steht auch im Kontext des Entlastungspakets 27 (EP27) zur Diskussion.

Änderung von drei Bundesgesetzen

Im Rahmen der Beratung der Kulturbotschaft 2025-2028 beschloss das Parlament drei Gesetzesrevisionen:

  • Sprachengesetz: Das Parlament schuf eine Grundlage zur finanziellen Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache ausserhalt ihrer angestammten Sprachgebiete.
  • Nationalbibliotheksgesetz: Damit die Nationalbibliothek ihren Sammlungsauftrag auch im digitalen Zeitalter erfüllen kann, wurde ein «Dépôt légal numérique» eingeführt. Die Nationalbibliothek erhält das Recht, digitale Informationen mit Bezug zur Schweiz von den Produzenten einzufordern.

Bundesamt für Kultur

Daniel Zimmermann
Leiter Direktionsgeschäfte und Recht
Hallwylstrasse 15
3003 Bern