Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut tritt am 27. April 2008 in Kraft
Bern, 24.4.2008 - Der Schweizer Bundesrat hat im Oktober 2006 mit der italienischen Regierung eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgut unterzeichnet. Dabei handelt es sich um die erste Vereinbarung, die die Schweiz gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz zur Sicherung des kulturellen Erbes abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung tritt am 27. April 2008 in Kraft. Damit werden neue Modalitäten für die Einfuhr von Kulturgütern aus Italien rechtswirksam.