Zwei wichtige UNESCO-Konventionen im Bereich der Kultur in Kraft
Bern, 15.10.2008 - Die Schweiz ist ab dem 16. Oktober 2008 vollwertiger Vertragsstaat der Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 und der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005. Sie gehört nun zu den etwa hundert Ländern, die sich sowohl für Tradition wie auch für Kreativität, für die gegenseitige Bereicherung der kulturellen Identitäten, und für die Stärkung der Kultur als nationales und internationales Thema einsetzen.