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Veröffentlicht am 14. Oktober 2010

Bundesamt für Kultur schreibt Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus

Bern, 14.10.2010 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen des Kulturgütertransfergesetz Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes aus. Gesuche können bis am 1. Dezember 2010 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer eingereicht werden.