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Veröffentlicht am 12. April 2011

Vereinbarung zwischen der Schweiz und Griechenland über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut tritt in Kraft

Bern, 12.4.2011 - Der Schweizer Bundesrat schloss am 15. Mai 2007 mit der griechischen Regierung eine bilaterale Vereinbarung zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes ab. Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung per 13. April 2011 werden insbesondere neue Vorschriften für die Einfuhr von archäologischen Kulturgütern aus Griechenland rechtswirksam.