Vereinbarung zwischen der Schweiz und Ägypten zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes ist in Kraft
Bern, 26.4.2011 - Die Vereinbarung zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Ägypten ist in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz dieser Kulturgüter. Die Vereinbarung umfasst archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 A.D., die besonders von Plünderungen betroffen sind. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.