Bundesamt für Kultur schreibt Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des gefährdeten beweglichen kulturellen Erbes aus
Bern, 11.4.2013 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) schreibt im Rahmen des Kulturgütertransfergesetzes Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung des beweglichen kulturellen Erbes der Menschheit aus, welches gefährdet ist. Gesuche für das erste Semester können bis am 15. Mai 2013 und für das zweite Semester bis am 31. Oktober 2013 bei der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden.