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Veröffentlicht am 21. Januar 2014

Musikalische Bildung: Arbeitsgruppe macht Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels

Bern, 21.1.2014 - Am 23. September 2012 haben Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel zur Stärkung der musikalischen Bildung in der Schweiz mit grossem Mehr angenommen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Musikverbände sowie der Kantone, Städte und Gemeinden macht in einem Bericht zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der musikalischen Bildung in der Schweiz. Der Bundesrat wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2019 entscheiden, welche Massnahmen er umsetzen will.