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Quoten- und Investitionspflicht

Am 15. Mai 2022 hat das Schweizer Volk die Einführung einer Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen für Streamingdienste angenommen. Die Änderung des Filmgesetzes zog Anpassungen an der bestehenden Filmverordnung (FiV) nach sich und erforderte eine neue Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der europäischen Quote und der Investitionspflicht in das Schweizer Filmschaffen (FQIV). Der Bundesrat hat am 6. September 2023 beide Verordnungen verabschiedet und damit die Umsetzung der Quoten- und Investitionspflicht lanciert.

Quoten- und Investitionspflicht

Fernseh- und Abrufdienste sind verpflichtet, 4% ihres in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommens ins Filmschaffen zu investieren. Zudem müssen Streamingdienste mindestens 30% europäische Filme in ihrem Angebot führen.

Anerkannte Filmförderungsinstitutionen

Meldepflicht für Abrufdienste

Bundesamt für Kultur

Dienst Auswertung und Angebotsvielfalt
Hallwylstrasse 15
3003 Bern