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Quoten- und Investitionspflicht

Quoten- und Investitionspflicht

Fernseh- und Abrufdienste sind verpflichtet, 4% ihres in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommens ins Filmschaffen zu investieren. Zudem müssen Streamingdienste mindestens 30% europäische Filme in ihrem Angebot führen.

Anerkannte Filmförderungsinstitutionen

Meldepflicht für Abrufdienste