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Restitution mehrerer Kulturgüter an die Republik Zypern

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der zypriotischen Botschaft in Bern am 14. Januar 2026 10 Kulturgüter überreicht.

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der zypriotischen Botschaft in Bern am 14. Januar 2026 10 Kulturgüter überreicht. Es handelt sich dabei um antike Objekte (byzantinische Bleisiegel, antike Münzen, kleine phönizische Amphore aus blau-weiss-gelben Marmorglas )*, die im Rahmen kantonaler Strafverfahren eingezogen worden sind und in der Folge dem BAK zur Rückgabe an den Ursprungsstaat ausgehändigt wurden. Die Restitution der zypriotischen Kulturgüter erfolgte in Anwendung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, welches die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut umsetzt.

Diese Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement der Schweiz und Zypern in der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers, die 2014 mit dem Inkrafttreten einer bilateralen Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut noch zusätzlich gestärkt wurde.

* Die Objekte stammen aus einem Zeitraum zwischen 8. Jh. v. Chr. und dem 11. Jh. n. Chr.