Schwerpunkt Kultur und Integration
Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzen in den Jahren 2025–2028 den gemeinsamen Förderschwerpunkt Kultur und Integration.
Ziel der Förderung
Kultur- und Integrationsfachstellen auf Gemeinde-, Städte- oder Kantonsebene werden dabei unterstützt, gemeinsam kontinuierliche Ansätze zur Förderung der kulturellen Teilhabe in der Migrationsgesellschaft zu erarbeiten.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Kultur- und Integrationsfachstellen auf Gemeinde-, Städte- oder Kantonsebene. Die eingereichten Projekte müssen von der Kultur- und der Integrationsförderung gemeinsam getragen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Vorhaben fokussieren auf die Schnittstelle zwischen Kultur- und Integrationsförderung und setzen die Empfehlungen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe in der Migrationsgesellschaft um. Diese Empfehlungen wurden von der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM), dem Bundesamt für Kultur (BAK), der Kulturstiftung Pro Helvetia und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit verschiedenen Akteuren erarbeitet.
Die nächste Ausschreibung wird voraussichtlich im Februar 2027 veröffentlicht. Die Einreichfrist wird voraussichtlich Ende Juni 2027 sein.
Einreichung Gesuch
Die Gesuche können ausschliesslich über das Portal eSubventionen eingereicht werden:
Unterstützte Projekte 2025-2026
Bundesamt für Kultur
Kulturelle Vielfalt und Teilhabe
Hallwylstrasse 15
3003 Bern