Selektive Filmförderung
Neue Plattform für die Einreichung von Gesuchen beim BAK ab Juni 2026
Die FPF-Plattform wird ab Juni 2026 schrittweise durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventions-Portal, ersetzt: https://esub.admin.ch/
Die ersten Ausschreibungen im Bereich Film, die veröffentlicht werden, sind die Ausschreibungen für die selektive Filmförderung 3/2026 mit einer Eingabefrist bis zum 06.07.2026.
Neues Benutzerkonto erforderlich
Um eSubventionen nutzen zu können, muss jeder Nutzer/jede Nutzerin ein neues AGOV-Kundenkonto erstellen, vorzugsweise mit derselben E-Mail-Adresse, die auch auf FPF verwendet wird. Wir empfehlen Ihnen, dieses neue Konto bereits jetzt anzulegen. Alle Informationen zur Erstellung dieses neuen Kontos finden Sie unter folgendem Link: www.bak.admin.ch/agov-de
Transmedia
Gesuche zur selektiven Förderung für die Entwicklung eines Transmediaprojekts müssen bis spätestens 31.12.2025 auf der Förderplattform FPF eingereicht werden. 2026 wird die Transmedia-Förderung überarbeitet und in eine Förderung für innovative Formate für die Phasen der Entwicklung, Herstellung und Auswertung umgewandelt. Das neue Förderformat wird voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 für die Eingabe offen sein.
Postproduktion
Gesuche zur selektiven Förderung der Postproduktion müssen bis spätestens 31.12.2025 auf der Förderplattform FPF eingereicht werden. Die selektive Postproduktionsförderung wird per 1.1.2026 gestrichen. Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma) können weiterhin in die Postproduktion investiert werden.
Mit der selektiven Filmförderung sollen jene Projekte unterstützt werden, die zur Vielfalt des Angebots an schweizerischen Filmen oder Koproduktionen beitragen. Mit der selektiven Filmförderung werden Drehbuch und Produktion sowie - bei Dokumentar- und Trickfilmen - die Projektentwicklung von Filmen unterstützt.
Die beim Bundesamt für Kultur eingereichten Gesuche (siehe entsprechende Formulare) werden von einer Fachkommission beurteilt.
Gesuche für Koproduktionen ohne verantwortliche Schweizer Produktionsfirma (minoritäre Koproduktionen) werden mit Einzelexpertisen mit einem Punktesystem beurteilt.
Die Gesuche müssen fristgerecht (siehe Sitzungskalender der Fachkommission) und vor allem vor Produktionsbeginn eingereicht werden.
Alle Gesuche der selektiven Filmförderung werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.
WICHTIG: Es sind zwingend die neuen Formulare «Budget» und «Finanzierungsplan» zu verwenden. Sie finden diese und die «einzureichenden Dokumente» unter diesem Link.
Bundesamt für Kultur
Hallwylstrasse 15
3003 Bern