Selektive Verleih- und Vertriebsförderung für Schweizer Filme
Mit der selektiven Verleih- und Vertriebsförderung soll erreicht werden, dass Schweizer Filme und anerkannte Koproduktionen mit Schweizer Regie ihr Zielpublikum finden. Schweizer Verleihunternehmen können eine Finanzhilfe an die zielgruppenspezifischen Promotions- und Vermittlungskosten für Filme und Filmprogramme beantragen, die voraussichtlich weniger als 2000 Eintritte erzielen.
Die selektive Verleihförderung wird Ende 2025 eingestellt. Eine Förderung ist nur noch möglich für Kinostart 2025.
Gesuchseingabe
Gesuche müssen elektronisch über die Förderplattform des BAK eingegeben werden.
Eingabefristen
15.02.2025 – 15.05.2025 – 15.08.2025 – 15. 11.2025
Der Filmstart in der Schweiz darf frühestens ein Monat nach Eingabetermin stattfinden (Festivalpremieren gelten nicht als Filmstarts).