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Unterstützung kantonaler Förderprogramme durch den Bund

Kantonale Förderprogramme müssen inhaltliche und strukturelle Mindestvoraussetzungen erfüllen, um vom Bund unterstützt zu werden. Die Voraussetzungen sind in der Förderverordnung bzw. im Rahmenkonzept «Junge Talente Musik» definiert.

Die Kantone können Gesuche für Förderbeiträge des Bundes über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur beantragen für:

  • die Entwicklung des kantonalen Programms (Voraussetzung ist eine entsprechende Absichtserklärung)
  • die Teilnahme am Programm «Junge Talente Musik» (Voraussetzung ist der Nachweis eines bestehenden kantonalen Begabtenförderungsprogramms im Sinne der Förderverordnung)

Der Bund schliesst mit den Kantonen, die sich am Programm «Junge Talente Musik» beteiligen, eine Leistungsvereinbarung ab. Die Liste der beteiligten Kantone wird laufend ergänzt:

AI  
Junge Talente Musik Kanton AI
AR       
Junge Talente Musik
BE        
Junge Talente Musik (be.ch)
BL        
Talentförderung Musik Basel-Landschaft
BS       
Junge Talente Musik Basel-Stadt
FR       
Programme JTM | Conservatoire de Fribourg
GE     
Dispositif Talents Genève Musique (TaGeM) | ge.ch
GL      
Junge Talente Musik Glarus      
JU      
Jeunes Talents Musique JU
LU      
Talentförderung Musik
NW     
Musikbegabtenförderung
OW     
Begabtenförderung Musik Obwalden
SG     
Junge Talente Musik
SH      
Junge Talente Musik SH
SO      
Kantonale Talentförderung Musik Solothurn
SZ       
Junge Talente Musik Kanton Schwyz    
TG      
Förderprogramm Musik Kanton Thurgau
TI        
Giovani Talenti Musica
UR     
Junge Talente Musik Uri   
VD       
Jeunes Talents Musique
VS       
Jeunes Talents Musique-Vs
ZG
Begabtenförderung Musikschulen Kanton Zug
ZH      
Förderprogramm Musik