Unterstützung kantonaler Förderprogramme durch den Bund
Kantonale Förderprogramme müssen inhaltliche und strukturelle Mindestvoraussetzungen erfüllen, um vom Bund unterstützt zu werden. Die Voraussetzungen sind in der Förderverordnung bzw. im Rahmenkonzept «Junge Talente Musik» definiert.
Die Kantone können Gesuche für Förderbeiträge des Bundes über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur beantragen für:
- die Entwicklung des kantonalen Programms (Voraussetzung ist eine entsprechende Absichtserklärung)
- die Teilnahme am Programm «Junge Talente Musik» (Voraussetzung ist der Nachweis eines bestehenden kantonalen Begabtenförderungsprogramms im Sinne der Förderverordnung)
Der Bund schliesst mit den Kantonen, die sich am Programm «Junge Talente Musik» beteiligen, eine Leistungsvereinbarung ab. Die Liste der beteiligten Kantone wird laufend ergänzt:
AI
Junge Talente Musik Kanton AI
AR
Junge Talente Musik
BE
Junge Talente Musik (be.ch)
BL
Talentförderung Musik Basel-Landschaft
BS
Junge Talente Musik Basel-Stadt
FR
Programme JTM | Conservatoire de Fribourg
GE
Dispositif Talents Genève Musique (TaGeM) | ge.ch
GL
Junge Talente Musik Glarus
JU
Jeunes Talents Musique JU
LU
Talentförderung Musik
NW
Musikbegabtenförderung
OW
Begabtenförderung Musik Obwalden
SG
Junge Talente Musik
SH
Junge Talente Musik SH
SO
Kantonale Talentförderung Musik Solothurn
SZ
Junge Talente Musik Kanton Schwyz
TG
Förderprogramm Musik Kanton Thurgau
TI
Giovani Talenti Musica
UR
Junge Talente Musik Uri
VD
Jeunes Talents Musique
VS
Jeunes Talents Musique-Vs
ZG
Begabtenförderung Musikschulen Kanton Zug
ZH
Förderprogramm Musik