Verordnung über die Förderung der Kultur und Förderungskonzepte gemäss KFG
Das Kulturförderungsgesetz (KFG) wird im Bereich der Tätigkeiten des Bundesamtes für Kultur (BAK) durch zwei verschiedene Erlasse konkretisiert:
Erstens hat der Bundesrat am 23. November 2011 die Ausführungsbestimmungen zum Kulturförderungsgesetz (Verordnung über die Förderung der Kultur) erlassen.
Zweitens hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 29. November 2011 für die einzelnen Bereiche der Kulturförderung in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Kultur sogenannte Förderungskonzepte in der Form von Verordnungen erlassen.
Die Verordnung über die Förderung der Kultur sowie die insgesamt acht Förderungskonzepte des EDI traten am 1. Januar 2012 in Kraft.