Zum Hauptinhalt springen

Zulassung zur J+M-Ausbildung

Der erste Schritt im J+M-Zertifizierungsprozess ist der Antrag auf Zulassung zur J+M-Ausbildung. Dieser erfolgt über das J+M-Portal.

Zulassungskriterien für J+M-Leiterinnen und J+M-Leiter

Es werden sowohl professionelle Musikerinnen und Musiker als auch Amateurmusikerinnen und Amateurmusiker zur Ausbildung als J+M-Leiterin / J+M-Leiter zugelassen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

J+M-Bewerberinnen und J+M-Bewerber verfügen über folgende Kompetenzen:

  • Fundierte instrumentale bzw. gesangliche Fähigkeiten
  • Gute Kenntnisse der Musik-Literatur innerhalb der eigenen Sparte
  • Aktive Tätigkeit im jeweiligen stilistischen Umfeld
  • Erfahrung mit musikalischer oder anderweitiger Leitungstätigkeit (als Lehrperson, Begleitperson o.ä.) mit Gruppen von Kindern und/oder Jugendlichen.
     

Bei entsprechenden fachlichen Qualifikationen sind im Rahmen der J+M-Ausbildung Dispensationen vom Musik- bzw. Pädagogikmodul möglich.

Das Dossier muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung
  • Übersicht über die bisherigen musikalischen (Leitungs-)Tätigkeiten/ Motivationsschreiben
  • Fakultativ: Ton- oder Videodokument einer Unterrichts-, Übungs- oder Auftrittssequenz; Referenzauskunft

Die Geschäftsstelle J+M beurteilt die Bewerbung und entscheidet über die Zulassung.
Nach dem Zulassungsentscheid können sich die angehenden J+M-Leiterinnen und J+M-Leiter auf dem J+M-Portal für das J+M-Grundmodul anmelden.