Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der Ägyptischen Botschaft in Bern 26 archäologische Kulturgüter übergeben. Die Objekte waren in zwei kantonalen Strafverfahren definitiv eingezogen worden. Ihre Restitution erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG).
Last modification 23.11.2022