Die eidgenössischen Räte haben am 17. Dezember 2021 eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Am gleichen Tag hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.
Last modification 07.04.2022