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Anmeldung

Neue Plattform für die Einreichung von Gesuchen beim BAK ab Juni 2026

Die Gesuche werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK bis 30.06.2026 eingereicht. Die FPF-Plattform wird ab Juni 2026 schrittweise durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventions-Portal, ersetzt.

Mehr Informationen dazu

Die Grundanmeldung für Succès Cinéma (Registrierung von Personen und Firmen) muss über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingegeben werden.

Verteilschlüssel

Reinvestition von Gutschriften

Die Gutschriften werden den jeweiligen Berechtigten vom BAK individuell mitgeteilt. Ihre Gültigkeitsdauer ist befristet (Verfallsfrist), sie müssen spätestens innert zwei Jahren in neue Filmprojekte reinvestiert werden, sonst verfallen sie.

Für die Reinvestition in ein neues Projekt ist beim BAK ein Auszahlungsgesuch zu stellen. Das Gesuch muss vor Ablauf der Verfallsfrist beim BAK eingereicht werden.

Glossar: Reinvestition und Verfall von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung

Reinvestition in neue Filmprojekte

Autorinnen und Autoren können die Auszahlung ihrer Gutschriften für das Treatment-, Drehbuch- oder Drehvorlagen-Schreiben beantragen. Für die weiteren Projektphasen (Projektentwicklung, Herstellung, Postproduktion) sind nur Produktionsunternehmen als Gesuchsteller zugelassen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Kriterien für die Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung: Anhang 1, Ziffer 2.2, FiFV

Die Gesuche zur Reinvestition von Succès Cinéma Gutschriften werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK eingereicht.

Formulare Reinvestition Filmprojekte

Reinvestition in Verleihförderung

Succès Cinéma für den Verleih

Bundesamt für Kultur

Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern