Anmeldung
Für die Filmstandortförderung gibt es keine Eingabetermine. Gesuche können laufend gestellt werden.
Mündliches Gespräch
In einem ersten mündlichen Gespräch stellt die Produktionsfirma das Projekt vor und klärt mit dem BAK Detailfragen zu Zulassung und anrechenbaren Kosten.
Gesuch
Das Gesuch für Standortförderung kann gestellt werden, sobald 75% der Finanzierung des Projektes sichergestellt ist. Massgebend ist die Finanzierung der Gesamtkosten, nicht nur der Schweizer Koproduktionsanteil.
Neue Plattform für die Einreichung von Gesuchen beim BAK ab Juni 2026
Die Gesuche werden über die digitale Förderplattform FPF des BAK bis 30.06.2026 eingereicht. Die FPF-Plattform wird ab Juni 2026 schrittweise durch die neue Plattform der Bundesverwaltung, das eSubventions-Portal, ersetzt.
Formulare
Helpdesk BAK
Mo-Fr
9.00-11.00 / 14.00-16.00
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