Die Anlaufstelle Raubkunst des Bundesamtes für Kultur
Die Anlaufstelle Raubkunst (ALRK) ist das Kompetenzzentrum auf Bundesebene für Fragen im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst folgende drei Aufgabengebiete:
- Anfragen im Kompetenzbereich des Bundes
Für Anfragen, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, d.h. die Kunstsammlungen des Bundes respektive die Bundesmuseen betreffen, ist die ALRK für die Bearbeitung zuständig.
Betrifft die Anfrage das Schweizerische Nationalmuseum, die Schweizerische Nationalbibliothek, die ETH Zürich oder EPFL bearbeitet die ALRK die Anfrage nach erfolgter Rücksprache und in enger Absprache mit der betroffenen Institution. - Anfragen im Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater, die in den Kompetenzbereich kantonaler, kommunaler oder privater Institutionen oder Privatpersonen fallen, leitet die ALRK an die zuständigen Institutionen und Personen weiter. Wo notwendig und erwünscht steht die Anlaufstelle im Sinne einer Mediation begleitend zur Verfügung.
Weiter steht die ALRK Anfragenden mit allgemeinen Informationen zur Verfügung mit dem Ziel, interessierten Kreisen eine erste Anlaufstelle auf Bundesebene im Bereich Raubkunst zur Verfügung zu stellen. - Kompetenzzentrum
Die ALRK pflegt den Kontakt zu ausländischen Behörden und Institutionen, die sich mit der Raubkunstproblematik beschäftigen. Sie fördert dabei den Austausch, wodurch ein Beitrag zur Vernetzung, zur Information sowie zur Problemerkennung und -lösung geleistet wird.
Von der ALRK unabhängig existiert seit 2026 die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe. Die vom Bundesrat eingesetzte Kommission hat neben der Beratungstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung in Fragen im Zusammenhang mit historisch belastetem Kulturerbe die Aufgabe, in Einzelfällen auf Gesuch Dritter nicht bindende Empfehlungen zu Kunstwerken aus der Zeit des Nationalsozialismus und zu Kulturgütern aus dem kolonialen Kontext zu erarbeiten: Kommission für historisch belastetes Kulturerbe