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Kulturgütertransfer

Kulturgütertransfer

Der Handel mit Kulturgütern erfordert klare Regeln und Verantwortung. Das Bundesamt für Kultur regelt Ein-, Aus- und Durchfuhr, bekämpft den illegalen Handel und trägt dazu bei, die Rückführung unrechtmässig verbrachter Kulturgüter zu ermöglichen.

Was versteht das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) unter einem Kulturgut?

Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe

Finanzhilfen zur Erhaltung der beweglichen ukrainischen Kulturgüter

Sonderausschreibung: Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter Das kulturelle Erbe der Ukraine ist durch den russischen Militärangriff besonders stark von Zerstörung, Plünderung und illegalem Transfer bedroht. Aus diesem Grund können ab sofort Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter bei der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK eingereicht werden.

Rückgabegarantien für Museen

Bundesverzeichnis / Kantonale Verzeichnisse

Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kulturgütern

Verpflichtung, die Kulturgüter bei ihrer Ein-, Durch- oder Ausfuhr oder der Einlagerung in einem Zolllager oder einem Freihafen zu deklarieren

Informationen für den Kunsthandel

Aktuelles / Medienmitteilungen