Kulturgütertransfer
Kulturgütertransfer
Der Handel mit Kulturgütern erfordert klare Regeln und Verantwortung. Das Bundesamt für Kultur regelt Ein-, Aus- und Durchfuhr, bekämpft den illegalen Handel und trägt dazu bei, die Rückführung unrechtmässig verbrachter Kulturgüter zu ermöglichen.
Was versteht das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) unter einem Kulturgut?
Gesetzliche Grundlagen
Bilaterale Vereinbarungen
Multilaterales Engagement
Finanzhilfen bewegliches kulturelles Erbe
Finanzhilfen zur Erhaltung der beweglichen ukrainischen Kulturgüter
Sonderausschreibung: Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter Das kulturelle Erbe der Ukraine ist durch den russischen Militärangriff besonders stark von Zerstörung, Plünderung und illegalem Transfer bedroht. Aus diesem Grund können ab sofort Gesuche um Finanzhilfen zum Schutz der beweglichen ukrainischen Kulturgüter bei der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK eingereicht werden.
Rückgabegarantien für Museen
Bundesverzeichnis / Kantonale Verzeichnisse
Ein-, Durch- und Ausfuhr von Kulturgütern
Verpflichtung, die Kulturgüter bei ihrer Ein-, Durch- oder Ausfuhr oder der Einlagerung in einem Zolllager oder einem Freihafen zu deklarieren