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Alias-Gewinnorientierte Kulturunternehmen

Wenn Ihr Kulturunternehmen aufgrund der COVID-19-Pandemie einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat, stehen Ihnen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um diesen abzufedern

Gesamtwirtschaftliche Massnahmen

Kurzarbeitsentschädigung

Sie können einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung stellen. Informationen dazu und Formulare finden Sie hier:

Liquiditätshilfen

Sie können kurzfristig die Liquidität Ihres Unternehmens sicherstellen.
Mit einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) können Sie bei Ihrer Bank einen Überbrückungskredit als Liquiditätshilfe beantragen. Der Bund bürgt für den Kredit. Informationen dazu und Formulare finden Sie hier:  

Andere generelle Massnahmen

Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen, Liquiditätspuffer im Steuerbereich, s.:

Ergänzende Massnahmen für den Kultursektor

Ausfallenentschädigungen

Unternehmen, auf welche die ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor anwendbar sind (vgl. verlinktes PDF-Dokument) und denen aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, können bis spätestens 20. Mai 2020 beim Kanton, in dem sie ihren Sitz haben, eine Entschädigung beantragen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.

Die Anlaufstelle für Ihren Kanton finden Sie hier:

Servizi culturali cantonali

Diese ergänzende Massnahme ist im 3. Abschnitt der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur) geregelt: