Die Basler Fasnacht kandidiert für die Aufnahme ins immaterielle Kulturerbe der UNESCO

Bern, 31.03.2016 - Die Kandidatur der Basler Fasnacht wurde heute offiziell bei der UNESCO für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Nach dem Winzerfest von Vevey handelt es sich um die zweite Schweizer Kandidatur. Der Entscheid des Zwischenstaatlichen Komitees wird im November 2017 publik gemacht.

Die Basler Fasnacht wurde vom Bundesamt für Kultur BAK bei der UNESCO zur Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Die auch weit über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus bekannte Veranstaltung ist ein seltenes Beispiel für eine protestantische Fasnacht. Während der «drei scheenschte Dääg» wird munter gespottet über die Absurditäten, Unzulänglichkeiten und Fehltritte der Politik und der lokalen, nationalen und internationalen Gesellschaft.

Die Basler Fasnacht ist eine besonders reiche Tradition, die mehrere Bereiche und Aspekte des immateriellen Kulturerbes abdeckt: Musik (Trommeln, Pfeifen, Guggenmusiken), mündliche Ausdrucksformen (Schnitzelbänke, Gebrauch der Mundart) und Handwerk (Zuglaternen, Larven, Kostüme). Sie ist ein kulturelles Ereignis, das für die Basler Bevölkerung eine zentrale Rolle einnimmt.

Die Kandidatur wird aufgrund von fünf Kriterien bewertet, die für alle Kandidaturen bei der UNESCO gelten: ihre Übereinstimmung mit der Definition des immateriellen Kulturerbes, ihr Beitrag zur Sichtbarkeit der Thematik, die Qualität der vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen, die Beteiligung der betreffenden Gemeinschaft und die Eintragung in eine Inventarliste.

Schweizer Kandidaturen

Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, die für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit kandidieren werden. Neben der Basler Fasnacht sind der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen von Mendrisio und das Winzerfest von Vevey als erste Kandidatur der Schweiz in der Liste aufgeführt. Sie wurde im März 2015 offiziell bei der UNESCO eingereicht. Über eine Aufnahme dieser Tradition wird im kommenden November anlässlich der elften Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in Addis Abeba in Äthiopien entschieden. Der Bundesrat hat unter den kandidierenden Traditionen keine Prioritäten gesetzt; die Reihenfolge, in der die Kandidaturen eingereicht werden, hängt vom jeweiligen Vorbereitungsstand ab.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.

Das immaterielle Kulturerbe ist vom UNESCO-Weltkultur- und Naturerbe zu unterscheiden. In das UNESCO-Welterbe hat die Schweiz zwischen 1983 und 2011 bereits elf Stätten erfolgreich eintragen lassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Vorschlagsliste der Schweizer Kandidaturen für das immaterielle Kulturerbe der UNESCO: www.bak.admin.ch/IKE

Weitere Informationen zur Basler Fasnacht auf der Internetseite der lebendigen Traditionen der Schweiz: www.lebendigetraditionen.ch und auf der Internetseite des Fasnachts-Comités: www.fasnachts-comite.ch .


Adresse für Rückfragen

Zur Kandidatur und das Verfahren:
Carine Cornaz Bays, Verantwortliche für die Schweizer Kandidaturen für das immaterielle Kulturerbe, Sektion Kultur und Gesellschaft, Bundesamt für Kultur, +41 58 463 31 24, carine.cornaz@bak.admin.ch

Zur Basler Fasnacht:
Christoph Bürgin, Präsident, Fasnachts-Comité, +41 61 261 25 75, christoph.buergin@fasnachts-comite.ch


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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