Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 die Kulturbotschaft 2021–2024 verabschiedet. Am 25. September 2020 wurde die Botschaft vom Parlament genehmigt.
Das Kulturförderungsgesetz sieht eine mehrjährige Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes vor. Die erste Kulturbotschaft betraf die Förderperiode 2012–2015. Gegenstand der zweiten Kulturbotschaft war die Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016–2020. Die Botschaft zur Förderperiode 2021–2024 ist auf die Legislaturperiode abgestimmt. Die Kulturbotschaft umfasst die Transferausgaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie die Budgets von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM).
In der Kulturbotschaft 2016–2020 definierte der Bundesrat erstmals drei zentrale Handlungsachsen für die Kulturpolitik des Bundes: «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation». Die kulturpolitische Stossrichtung der Kulturbotschaft 2021–2024 basiert auf inhaltlicher Kontinuität. Die in der Förderperiode 2016–2020 eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt. Dabei legt der Bundesrat ab 2021 einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen und Chancen, die der digitale Wandel mit sich bringt.