Winzerfest in Vevey ist Immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Bern, 01.12.2016 - Das Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat heute an seiner elften Sitzung in Addis Abeba (Äthiopien) entschieden, das Winzerfest in Vevey in die Repräsentative Liste einzutragen. Somit ist die erste von acht lebendigen Traditionen der Schweiz im immateriellen Kulturerbe der UNESCO aufgenommen worden. Die Kandidatur wurde als Musterbeispiel genannt, wie eine lebendige Tradition mit dem UNESCO-Weltkulturerbe – in diesem Fall mit der Landschaft des Weingebietes Lavaux – verbunden werden kann.

Im März 2015 reichte die Schweiz das Dossier zum Winzerfest in Vevey als erste Kandidatur für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit ein. Das Fest ist ein populärer Grossanlass, der jahrhundertealte gesellschaftliche Praktiken und darstellende Künste vereint. Es wird in der Regel fünfmal pro Jahrhundert von der Zunft der Winzer organisiert, die rund 1500 Mitglieder zählt und sich seit über dreihundert Jahren für die Förderung der Weinbaukultur einsetzt. Die Kandidatur verkörpert Aspekte, die das immaterielle Kulturerbe der UNESCO ausmachen: Sie steht nicht nur für den generationenübergreifenden Dialog und die erfolgreiche Weitergabe einer Tradition, sondern auch für die Verbindung von Tradition und Innovation.

Das nächste Winzerfest findet im Sommer 2019 statt. Für das Konzept ist Daniele Finzi Pasca zuständig, für die Musik Maria Bonzanigo, Jérôme Berney und Valentin Villard, für das Libretto Blaise Hofmann und Stéphane Blok, für die Kostüme Giovanna Buzzi und für die Szenographie Hugo Gargiulo.

Die Schweizer Kandidatur wurde vom Prüfungsausschuss positiv bewertet und darüber hinaus als beispielhaftes Dossier zitiert, das die Interaktion von materiellem und immateriellem Kulturerbe auf ideale Weise hervorhebt. In der Tat entwickelte sich das Winzerfest in Vevey über Jahrhunderte hinweg in enger Beziehung mit dem umliegenden Weinbaugebiet und insbesondere mit den Lavaux-Terrassen, die 2007 in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes aufgenommen wurden.


Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste (liste indicative) von acht Schweizer Traditionen genehmigt, die für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit kandidieren werden. Neben dem Winzerfest sind der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel und die historischen Osterprozessionen von Mendrisio ausgewählt worden. Die ebenfalls auf der Liste aufgeführte Kandidatur der Basler Fasnacht wurde im März 2016 eingereicht und wird im November 2017 geprüft.

Das immaterielle Kulturerbe ist vom UNESCO-Weltkultur- und Naturerbe zu unterscheiden. Die Schweiz hat zwischen 1983 und 2016 bereits zwölf Stätten erfolgreich ins UNESCO-Welterbe eintragen lassen, zuletzt «Le Corbusiers architektonisches Werk» im Juli 2016. 

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündlich überlieferte Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.


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Letzte Änderung 15.12.2023

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