Umgang mit der Lawinengefahr soll Teil des immateriellen UNESCO-Kulturerbes werden

Bern, 31.03.2017 - Die Kandidatur «Umgang mit der Lawinengefahr» wurde heute offiziell bei der UNESCO für die Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Es handelt sich um die dritte Schweizer Kandidatur. Die Schweiz hat die Kandidatur gemeinsam mit Österreich eingereicht. Die UNESCO entscheidet voraussichtlich im November 2018 über die Aufnahme.

Die kollektive Bedrohungssituation durch Lawinen hat in der Schweiz und Österreich zu gemeinschaftlichen und identitätsstiftenden Formen des Umgangs mit dieser Naturgefahr geführt. Es entstand ein breites informelles Erfahrungswissen, das über Jahrhunderte weitergegeben wurde. Dieses altüberlieferte Wissen wird ständig weiterentwickelt, indem historische Kenntnisse mit modernsten Techniken kombiniert werden.

Das Bundesamt für Kultur BAK hat die Kandidatur gemeinsam mit Vertretern des Kantons Wallis, des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF, des Schweizer Alpen-Club SAC, des Schweizer Bergführerverbands SBV, des Bundesamts für Umwelt BAFU sowie österreichischer Verbände und Institutionen erarbeitet. Es ist das erste Mal, dass die Schweiz zusammen mit einem anderen Land eine Kandidatur für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes einreicht.

Die UNESCO wird die Kandidatur in einem mehrmonatigen Verfahren evaluieren. Sie wird voraussichtlich im November 2018 über die Aufnahme der Kandidatur in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes entscheiden.

Die Schweiz ist ferner an einer multinationalen Kandidatur zum «Trockenmauerbau» beteiligt, die unter der Federführung von Griechenland eingereicht und zusammen mit Frankreich, Italien, Kroatien, Slowenien, Spanien und Zypern erarbeitet wurde.

Schweizer Kandidaturen
Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, die für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit kandidieren sollen.

Insgesamt sind auf der Vorschlagsliste aufgeführt: Das Winzerfest von Vevey, die Basler Fasnacht, der Umgang mit der Lawinengefahr, das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen von Mendrisio. Im Dezember 2016 hat die UNESCO das Winzerfest von Vevey in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Im Dezember 2017 entscheidet sie über die Aufnahme der Basler Fasnacht.

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, Rituale und Feste, traditionelles Handwerk sowie Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur dokumentieren und erhalten. Die Repräsentative Liste für das immaterielle Kulturerbe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Öffentlichkeit für die Bedeutung dieses Erbes zu sensibilisieren. Die Schweizer Kandidaturen bieten die Möglichkeit, die nationale und internationale Aufmerksamkeit auf den kulturellen Reichtum der Schweiz zu lenken.

Das immaterielle Kulturerbe ist vom UNESCO-Welterbe zu unterscheiden. In das UNESCO-Welterbe hat die Schweiz zwischen 1983 und 2016 bereits zwölf Stätten erfolgreich eintragen lassen.

 


Adresse für Rückfragen

Zur Kandidatur und zum Aufnahmeverfahren:
Anne Weibel, Leiterin Kommunikation, Bundesamt für Kultur, 058 46 27985, anne.weibel@bak.admin.ch

Inhaltliche Fragen zum Umgang mit der Lawinengefahr:
Thomas Antonietti, Verantwortlicher für das immaterielle Kulturerbe, Kanton Wallis, 079 796 48 86, thomas.antonietti@admin.vs.ch

Julia Wessels, Kommunikation WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF,
081 417 02 86, wessels@slf.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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