Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Verordnungen im Filmbereich
Bern, 02.11.2022 - An seiner Sitzung vom 2. November 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Anpassung der Filmverordnung sowie zur neuen Verordnung über die europäische Quote und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen eröffnet. Die beiden Verordnungen enthalten die Ausführungsbestimmungen für das geänderte Filmgesetz, das am 15. Mai 2022 von der Schweizer Stimmbevölkerung an der Urne angenommen wurde.
Filmanbieter müssen künftig vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren. Das sieht das geänderte Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) vor. Zudem legt es eine 30-Prozent-Quote für europäische Filme auf Onlineplattformen fest.
Die Verordnungen regeln die Registrierung der Unternehmen, die Berichterstattung sowie die Ausnahmen von der Quoten- und Investitionspflicht. Sie definieren unter anderem das Verfahren und die Arten der anrechenbaren Investitionen, die in der Schweiz geleistet werden müssen.
Von den Änderungen betroffen sind in- und ausländische Online-Filmanbieter sowie ausländische Werbefenster. Für private Fernsehveranstalter in der Schweiz galt bereits eine Investitionspflicht und Quotenpflicht. Die Investitionspflicht wird neu ebenfalls im Filmgesetz und nicht mehr wie bisher im Rahmen des Radio- und Fernsehgesetzes geregelt.
Die Bestimmungen sollen 2024 in Kraft treten. Die Vernehmlassung läuft bis am 17. Februar 2023.
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Letzte Änderung 15.12.2023