Die traditionelle Bewässerung wird immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Bern, 06.12.2023 - Die UNESCO hat heute die traditionelle Bewässerung in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Die Schweiz beteiligt sich mit ihren Traditionen der Suonengeteilschaften und der Wässermatten an dieser multinationalen Kandidatur unter der Federführung von Österreich.

Das Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner 18. Sitzung in Kasane in Botsuana die traditionelle Bewässerung in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. In ihrem Entscheid hat die UNESCO den beispielhaften Charakter der Kandidatur unterstrichen.

Das im März 2022 vorgelegte Dossier Traditionelle Bewässerung: Wissen, Technik und Organisation wurde von Österreich koordiniert und mit Beteiligung von Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz erarbeitet. Die Kandidatur will traditionelle Modelle der Bewässerung und der Wasserwirtschaft aufwerten, insbesondere die Bewirtschaftung in Geteilschaften (historische Genossenschaften, die Gemeingut lokal und partizipativ verwalten). In der Schweiz sind die Wässermatten des Oberaargaus in den Kantonen Bern und Luzern sowie die Suonengeteilschaften im Wallis (Oberwalliser Sonnenberge, Geteilschaften von Ayent, Lens, Trient, Nendaz und Grächen) in diese Kandidatur eingebunden.

UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, das sich von der Welterbekonvention unterscheidet, will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.

Kandidaturen der Schweiz

Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht lebendigen Traditionen der Schweiz verabschiedet, deren Kandidaturen der UNESCO laufend für eine Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgelegt werden. Auf dieser Vorschlagsliste festgehalten wurden das Winzerfest in Vevey (2016 in das Kulturerbe der UNESCO aufgenommen), die Basler Fasnacht (aufgenommen 2017), der Umgang mit der Lawinengefahr (gemeinsame Kandidatur mit Österreich; aufgenommen 2018), die Historischen Prozessionen in Mendrisio (aufgenommen 2019), Uhrmacherhandwerk und Kunstmechanik (aufgenommen 2020), die heute aufgenommene Alpsaison, Schweizer Grafikdesign und Typografie sowie der Jodel. Vor der Aufnahme der traditionellen Bewässerung beteiligte sich die Schweiz bereits an den multinationalen Kandidaturen Kunst des Trockenmauerbaus (aufgenommen 2018), Alpinismus (aufgenommen 2019) und Bauhüttenwesen (aufgenommen 2020).


Adresse für Rückfragen

Allgemeine Auskünfte:
Daniel Menna, stv. Leiter Kommunikation, Bundesamt für Kultur (BAK), +41 58 469 69 50, daniel.menna@bak.amin.ch

Auskünfte zur traditionellen Bewässerung:
- Raimund Rodewald, stv. Präsident UNESCO-Programmbeirat Traditionelle Bewässerung, r.rodewald@sl-fp.ch, +41 79 133 16 39
- Karina Liechti, Mitglied Fachkommission Bewässerungslandschaft Oberwalliser Sonnenberge, k.liechti@sl-fp.ch, +41 31 377 00 77
- Michael Liechti, Mitglied Betriebskommission Wässermatten-Stiftung, michael.liechti@suva.ch, +41 41 419 63 60
- Gaëtan Morard, Direktor des Musée valaisan des bisses und Präsident der Association des Bisses du Valais, gaetan.morard@musee-des-bisses.ch, +41 27 398 41 47
- Werner Stirnimann, Direktor des Internationalen Zentrums der Traditionellen Bewässerung IZTB, stirnimann.iztb@quickline.ch; +41 79 540 45 29


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
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Letzte Änderung 15.12.2023

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