Kino- und Verleihunternehmen haben sich vor Betriebsaufnahme beim Bundesamt für Kultur (BAK) registrieren zu lassen. Die Veränderungen in der Betriebsstruktur sowie der Geschäftsleitung sind dem BAK innert 30 Tagen zu melden.
Die beim BAK registrierten Unternehmen unterstehen der gesetzlichen Meldepflicht der erzielten Kinoeintritte und vorgeführten Filme. Die Meldungen sind bei der vom Bund beauftragten Stelle «Procinema» einzugeben.
Die Formulare sind an untenstehende Adresse zuzustellen:
Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Franziska Hunger
Hallwylstrasse 15
CH-3003 Bern
Zusätzliche Auskünfte über Tel +41 58 462 49 68