Leistungsvereinbarungen 2026-2028

Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert die Filmkultur, darunter Organisationen im Bereich von Filmkritik und der Filmpublizistik, die das aktuelle Audiovisionschaffen und das Filmerbe vertieft und kritisch analysieren und zu einer breiten und lebendigen Diskussionskultur beitragen.

Für diese Förderung steht dem BAK, unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte, eine Summe von jährlich CHF 400'000 zur Verfügung. Die Unterstützung erfolgt mittels Abschluss von dreijährigen Leistungsvereinbarungen.
Organisationen können sich in einer öffentlichen Ausschreibung um die Strukturbeiträge bewerben. Die Gesuche werden von drei externen Fachleuten geprüft. Ihre Beurteilung erfolgt gemäss den in der Ausschreibung festgelegten Kriterien:

  • Einzigartigkeit und Qualität der dem Publikum angebotenen Berichte und Informationen;
  • Unabhängigkeit der Organisation, Kontinuität und Professionalität bei der Aufgabenerfüllung;
  • Nationale und internationale Verbreitung;
  • Kohärenz und Nachhaltigkeit der Weiterentwicklungsstrategie, auch hinsichtlich der Digitalisierung und Effizienz der Mittelverwendung;
  • Beitrag zur Sichtbarkeit des Schweizer Filmschaffens;
  • Berücksichtigung der Diversität und des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen.

Gestützt auf die Bewertungen der Fachleute wird das BAK Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2026-2028 abschliessen.
Die Ausschreibungsfrist läuft vom 31. März 2025 bis zum 23. Juni 2025. Gesuche sind über die Förderplattform FPF einzureichen.

Letzte Änderung 27.03.2025

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Kontakt

Bundesamt für Kultur
Sektion Film
Hallwylstrasse 15
3003 Bern
Telefon +41 58 463 91 20
E-Mail

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