Das Bundesamt für Kultur unterstützt auf der Grundlage von Artikel 16 Kulturförderungsgesetz (KFG) und des Förderungskonzepts für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte (SR 442.128) kulturelle Anlässe für ein breites Publikum.
Bitte lesen Sie die Wegleitung und die Verordnung über das Förderungskonzept für die Unterstützung kultureller Anlässe und Projekte für ein breites Publikum aufmerksam durch.
Die Ausschreibung für die Unterstützung von Vorhaben für das Folgejahr geht am 1. Juni online. Gesuche für Unterstützungsbeiträge können bis am 1. September auf der Förderplattform FPF eingereicht werden.