Schweizer Kulturpolitik in Daten und Fakten

1848
Erste Bundesverfassung: Der Bund ist grundsätzlich nur für Bereiche zuständig, die ihm die Bundesverfassung ausdrücklich überträgt. Die Kulturpolitik gehört nicht dazu. Einzelne Bereiche der Kultur werden dem Bund im Laufe der Jahre übertragen
1854
Bundesgesetz für die Einrichtung einer eidgenössischen polytechnischen Hochschule
1860
Erste Bundessubvention von CHF 2'000 für Ankäufe aus den «Turnus»-Ausstellungen
1883
Einführung eines Urheberrechtsgesetzes in der Schweiz
1886
Bundesbeschluss für den Schutz historischer Denkmäler
1887
Bundesbeschluss betr. die «Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst»: Ankäufe und finanzielle Beteiligung an regelmässigen nationalen Ausstellungen, Subventionierung monumentaler Kunstwerke, Einsetzen einer eidgenössischen Kunstkommission (EKK) ab 1888
1890
Bundesbeschluss für die Einrichtung eines Schweizer Landesmuseums. Erste nationale Kunstausstellung. Die nationalen Kunstausstellungen werden im Zwei- bis Dreijahresrhythmus fortgesetzt
1894
Gründung der Stiftung Gottfried Keller
1898
Bundesbeschluss betr. die Einrichtung einer Schweizer Landesbibliothek. Bundesbeschluss betr. die Ausrichtung von eidgenössichen Stipendien an Künstler/innen
1917
Bundesbeschluss für die Förderung der angewandten Kunst
1938
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Pro Helvetia
1948
Gründung des Schweizerischen Filmarchivs
1949
Umwandlung von Pro Helvetia in eine öffentlich-rechtliche Stiftung
1952
Schaffung des Schweizerischen Nationalfonds
1958
Artikel 71 BV (Filmförderung)
1962
Verabschiedung des Filmgesetzes. Annahme eines Verfassungsartikels über den Naturschutz
1965
Bundesgesetz betr. Pro Helvetia: Gründung der öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Förderung des kulturellen Schaffens in der Schweiz
1968
Bundesgesetz betr. die Hochschulförderung
1969
Eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu)
1970
Gründung der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen
1975
Publikation des Berichtes der Kommission «Clottu», Schaffung des Bundesamtes für Kulturpflege
1980
Erste umfassende Diskussion einer kulturspezifischen Botschaft zu Pro Helvetia im Parlament
1986
Volksabstimmung: Sowohl die «Kulturinitiative» (1 Prozent der jährlich budgetierten Gesamtausgaben des Bundes für die Kulturförderung) als auch der bundesrätliche Gegenvorschlag werden verworfen.
1987
Gründung der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten
1989
Bundesamt für Kultur (mit Landesmuseum und Landesbibliothek)
1991
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Gründung des Schweizerischen Literaturarchivs
1992
Revision des Urhebergesetzes. Konzessionierung von fünf Verwertungsgesellschaften
1993
Beide Kammern des Parlaments stimmen der Neufassung eines Kulturartikels zu. Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes. Volksabstimmung: Der Kulturartikel scheitert am Ständemehr
1999
Revision der Bundesverfassung: Aufnahme eines Kulturartikels. Umwandlung der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) in «Präsenz Schweiz» (PRS)
2000
Die nachgeführte Bundesverfassung tritt in Kraft
2001


2005
Das Eidgenössische Departement des Innern und die Erziehungsdirektorenkonferenz beauftragen das Bundesamt für Kultur und eine Steuergruppe mit den Vorarbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 BV
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes
2006Der Bundesrat nimmt die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen
2007Der Bundesrat überweist die Botschaften und die Entwürfe für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) sowie für ein Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) zur Beratung an das Parlament
2009Das Parlament verabschiedet das Kulturförderungsgesetz (KFG), in welches die Artikel betreffend Pro Helvetia integriert wurden
2012Das Kulturförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Letzte Änderung 01.02.2012

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