1848 | Erste Bundesverfassung: Der Bund ist grundsätzlich nur für Bereiche zuständig, die ihm die Bundesverfassung ausdrücklich überträgt. Die Kulturpolitik gehört nicht dazu. Einzelne Bereiche der Kultur werden dem Bund im Laufe der Jahre übertragen |
1854 | Bundesgesetz für die Einrichtung einer eidgenössischen polytechnischen Hochschule |
1860 | Erste Bundessubvention von CHF 2'000 für Ankäufe aus den «Turnus»-Ausstellungen |
1883 | Einführung eines Urheberrechtsgesetzes in der Schweiz |
1886 | Bundesbeschluss für den Schutz historischer Denkmäler |
1887 | Bundesbeschluss betr. die «Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst»: Ankäufe und finanzielle Beteiligung an regelmässigen nationalen Ausstellungen, Subventionierung monumentaler Kunstwerke, Einsetzen einer eidgenössischen Kunstkommission (EKK) ab 1888 |
1890 | Bundesbeschluss für die Einrichtung eines Schweizer Landesmuseums. Erste nationale Kunstausstellung. Die nationalen Kunstausstellungen werden im Zwei- bis Dreijahresrhythmus fortgesetzt |
1894 | Gründung der Stiftung Gottfried Keller |
1898 | Bundesbeschluss betr. die Einrichtung einer Schweizer Landesbibliothek. Bundesbeschluss betr. die Ausrichtung von eidgenössichen Stipendien an Künstler/innen |
1917 | Bundesbeschluss für die Förderung der angewandten Kunst |
1938 | Gründung der Arbeitsgemeinschaft Pro Helvetia |
1948 | Gründung des Schweizerischen Filmarchivs |
1949 | Umwandlung von Pro Helvetia in eine öffentlich-rechtliche Stiftung |
1952 | Schaffung des Schweizerischen Nationalfonds |
1958 | Artikel 71 BV (Filmförderung) |
1962 | Verabschiedung des Filmgesetzes. Annahme eines Verfassungsartikels über den Naturschutz |
1965 | Bundesgesetz betr. Pro Helvetia: Gründung der öffentlich-rechtlichen Stiftung für die Förderung des kulturellen Schaffens in der Schweiz |
1968 | Bundesgesetz betr. die Hochschulförderung |
1969 | Eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu) |
1970 | Gründung der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen |
1975 | Publikation des Berichtes der Kommission «Clottu», Schaffung des Bundesamtes für Kulturpflege |
1980 | Erste umfassende Diskussion einer kulturspezifischen Botschaft zu Pro Helvetia im Parlament |
1986 | Volksabstimmung: Sowohl die «Kulturinitiative» (1 Prozent der jährlich budgetierten Gesamtausgaben des Bundes für die Kulturförderung) als auch der bundesrätliche Gegenvorschlag werden verworfen. |
1987 | Gründung der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten |
1989 | Bundesamt für Kultur (mit Landesmuseum und Landesbibliothek) |
1991 | Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Gründung des Schweizerischen Literaturarchivs |
1992 | Revision des Urhebergesetzes. Konzessionierung von fünf Verwertungsgesellschaften |
1993 | Beide Kammern des Parlaments stimmen der Neufassung eines Kulturartikels zu. Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes. Volksabstimmung: Der Kulturartikel scheitert am Ständemehr |
1999 | Revision der Bundesverfassung: Aufnahme eines Kulturartikels. Umwandlung der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) in «Präsenz Schweiz» (PRS) |
2000 | Die nachgeführte Bundesverfassung tritt in Kraft |
2001 2005 | Das Eidgenössische Departement des Innern und die Erziehungsdirektorenkonferenz beauftragen das Bundesamt für Kultur und eine Steuergruppe mit den Vorarbeiten zur Umsetzung von Artikel 69 BV Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes |
2006 | Der Bundesrat nimmt die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) zur Kenntnis und entscheidet über das weitere Vorgehen |
2007 | Der Bundesrat überweist die Botschaften und die Entwürfe für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) sowie für ein Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) zur Beratung an das Parlament |
2009 | Das Parlament verabschiedet das Kulturförderungsgesetz (KFG), in welches die Artikel betreffend Pro Helvetia integriert wurden |
2012 | Das Kulturförderungsgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft |
Letzte Änderung 01.02.2012