Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland tritt per 1. Januar 2015 in Kraft

Schüler der Schweizer Schule Cuernavaca während der Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen der Schule
Schüler der Schweizer Schule Cuernavaca während der Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen der Schule

Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland gewährt diesen mehr betriebliche Flexibilität und stärkt gleichzeitig die Vermittlung schweizerischer Kultur und Bildung im Ausland. Zudem können neu die berufliche Grundbildung sowie neue Schweizerschulen gefördert werden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen, zusammen mit der entsprechenden Verordnung.

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Letzte Änderung 28.11.2014

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