Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern erklärt hat, den von Cornelius Gurlitt vererbten Nachlass anzunehmen. Er begrüsst, dass in einer Vereinbarung die Washingtoner Richtlinien von 1998 ausdrücklich anerkannt werden, womit die Klärung der Herkunft der Kunstwerke aus dem Gurlitt-Nachlass weitergeführt werden kann.