Vereinbarung zum Gurlitt-Nachlass respektiert internationale Raubkunst-Richtlinien

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern erklärt hat, den von Cornelius Gurlitt vererbten Nachlass anzunehmen. Er begrüsst, dass in einer Vereinbarung die Washingtoner Richtlinien von 1998 ausdrücklich anerkannt werden, womit die Klärung der Herkunft der Kunstwerke aus dem Gurlitt-Nachlass weitergeführt werden kann. Die Richtlinien sind im Bereich der Aufarbeitung von Raubkunstfällen wegweisend und wurden von der Schweiz zusammen mit 43 weiteren Staaten anerkannt. Dem Bund ist die rasche Rückerstattung von Kunstwerken aus Raubkunst an ihre Eigentümer ein wichtiges Anliegen.

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Letzte Änderung 24.11.2014

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